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Allgemeine Geschäftsbedingungen

MPO CONSULT e.U. · Stand: Juni 2026 · Version 2.0

Inhaltsverzeichnis
TEIL A — Allgemeine Bestimmungen
§1 Geltungsbereich · §2 Vertragsabschluss · §3 Leistungsumfang · §4 Mitwirkungspflichten · §5 Gewährleistung · §6 Haftungsbeschränkung · §7 Höhere Gewalt · §8 Vertraulichkeit · §9 Urheberrechte · §10 Honorar · §11 Kündigung
TEIL B — MPO Platform (SaaS)
§12 Vertragsabschluss / Trial · §13 Abonnement & Preise · §14 Laufzeit & Kündigung · §15 Zahlung & Verzug · §16 SLA & Support · §17 Datenschutz / DSGVO · §18 Acceptable Use · §19 Haftungsausschluss Outputs · §20 Dateneigentum · §21 Drittanbieter · §22 Enterprise
TEIL C — Schlussbestimmungen
§23 Abtretung · §24 Non-Solicitation · §25 Salvatorische Klausel · §26 Rechtswahl · §27 AGB-Änderungen · §28 Gesamte Vereinbarung

Begriffsbestimmungen

BegriffDefinition
„MPO"MPO CONSULT e.U., Ing. Markus Pifeas MA MSc., Oktaviangasse 6/8/3, A-1230 Wien, FN 397962 p
„Auftraggeber" / „Kunde"Das Unternehmen oder die juristische Person, das/die einen Vertrag mit MPO abschließt
„MPO Platform"Die von MPO als Software-as-a-Service bereitgestellte Softwarelösung für KI-gestütztes Project Control, inkl. aller Module, Updates und APIs
„Plattform-Outputs"Alle von der MPO Platform berechneten oder generierten Ergebnisse: KPIs, Prognosen, Risikoeinschätzungen, KI-Empfehlungen, Dashboards, Reports und Simulationsergebnisse
„KI-Empfehlungen"Durch künstliche Intelligenz (insb. Anthropic Claude API) generierte Handlungsvorschläge, Risikoeinschätzungen und Decision-Engine-Outputs
„Kundendaten"Alle vom Auftraggeber eingegebenen, hochgeladenen oder durch die Nutzung der Plattform erzeugten Daten, insb. Projektdaten, Budgetdaten, Ressourcendaten
„Abonnement"Das vom Auftraggeber gewählte Nutzungspaket (Starter / Pro / Enterprise) inkl. vereinbartem Tarifumfang und Abrechnungszeitraum
„Werktage"Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische gesetzliche Feiertage und 24./31. Dezember
„Schriftform"E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse gilt als Schriftform, soweit nicht ausdrücklich notarielle oder handschriftliche Form vereinbart
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MPO CONSULT e.U. und ihren Auftraggebern — sowohl für Beratungsleistungen als auch für die Nutzung der MPO Platform (SaaS). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und gesonderten Verträgen (MSA, Enterprise Agreement) gelten die Regelungen des gesonderten Vertrags. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (B2B) und gelten nicht für Verbraucher.
⚠ WICHTIGER HAFTUNGSAUSSCHLUSS — BITTE VOR NUTZUNG LESEN

Die MPO Platform ist ein Softwarewerkzeug zur Entscheidungsunterstützung. Sämtliche von der Plattform berechneten Kennzahlen (KPIs, ROI, Marge, CPI, SPI, EAC etc.), Risikoeinschätzungen, KI-Empfehlungen und Handlungsvorschläge (Decision Engine) stellen ausdrücklich keine Beratungsleistung dar und begründen keinerlei Haftung von MPO CONSULT e.U.

MPO CONSULT e.U. übernimmt keinerlei Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen, die auf Basis von Zahlen, Berechnungen, Prognosen oder Empfehlungen der MPO Platform getroffen wurden oder werden — unabhängig davon, ob diese Entscheidungen zu einem Schaden geführt haben oder führen werden.

Der Auftraggeber trägt die alleinige und vollständige Verantwortung für alle Projektentscheidungen. Detailregelung: § 6, § 19 dieser AGB.

TEIL A — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Die MPO CONSULT e.U., Oktaviangasse 6/8/3, A-1230 Wien, FN 397962 p (im Folgenden „MPO"), schließt Verträge mit Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Kunde") ausschließlich auf Basis dieser AGB ab. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung, es sei denn, MPO erkennt sie ausdrücklich und schriftlich an. Das Schweigen von MPO gegenüber AGB des Auftraggebers gilt nicht als Anerkennung.

§ 2 Vertragsabschluss und Angebote

Angebote von MPO sind, sofern ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, 30 Tage gültig, andernfalls freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, digitale Annahme (Click-Wrap/E-Mail) oder Leistungserbringung zustande.

Nebenabreden, Zusicherungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungsumfang Beratung

Art, Umfang und Vergütung der Beratungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nach dem gültigen Tagessatz gesondert verrechnet.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MPO. MPO ist berechtigt, Leistungen teilweise an qualifizierte Subunternehmer auszulagern, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

Bei nicht vorhersehbaren Umfangsänderungen ist MPO berechtigt, Mehraufwände bis zu 15 % des ursprünglichen Auftragsvolumens ohne gesonderte Beauftragung zu erbringen und zu verrechnen. Für Überschreitungen über 15 % ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich. Bei Überschreitung von 50 % des Gesamtvolumens hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MPO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von MPO. In diesem Fall verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend, und MPO ist berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten zu verrechnen.

§ 5 Gewährleistung

Mängel sind MPO unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme. MPO hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, sofern die Nachbesserung scheitert und kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von MPO vorliegt.

§ 6 Haftungsbeschränkung

MPO haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Schäden aus dem Verlust von Daten (sofern der Auftraggeber keine angemessenen Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat) ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung von MPO gegenüber einem Auftraggeber ist auf das in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Entgelt begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 50.000 pro Schadensfall.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Datenschutzgesetzes oder der DSGVO durch MPO.

§ 7 Höhere Gewalt (Force Majeure)

MPO ist nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen verantwortlich, die auf Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von MPO zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, staatliche Eingriffe, Stromausfälle, Ausfälle von Drittanbieter-Infrastruktur (Cloud-Provider, Internet-Backbone), Streiks sowie Cyber-Angriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abwendbar waren.

MPO wird den Auftraggeber über höhere Gewalt unverzüglich informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, den Normalbetrieb schnellstmöglich wiederherzustellen. Bei Andauer über 30 Tage hat jede Partei ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Schadensersatzansprüche.

§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Kundendaten, Preise, Strategien) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für 5 Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen sind: öffentlich zugängliche Informationen, Informationen, die ohne Verletzung dieser Verpflichtung bekannt wurden, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflichten (mit vorheriger Mitteilung an die andere Partei, sofern rechtlich zulässig).

MPO ist — vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung — nach Abschluss des Auftrags berechtigt, die Zusammenarbeit in anonymisierter Form als Referenz zu erwähnen.

§ 9 Urheberrechte und geistiges Eigentum

Alle von MPO erstellten Werke (Software, Algorithmen, Dashboard-Konzepte, Berichte, Dokumentationen) sind und bleiben geistiges Eigentum von MPO und sind urheberrechtlich geschützt. Dem Auftraggeber wird für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.

Jede Dekompilierung, Analyse oder Umgehung der MPO Platform, jede Vervielfältigung, jede Weitergabe oder jedes Angebot der Platform an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MPO ist untersagt.

§ 10 Honorar und Zahlungsbedingungen (Beratung)

Alle Honorare verstehen sich in EUR, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen (§ 456 UGB: 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz). Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von MPO anerkannt sind.

§ 11 Kündigung Beratungsverträge

Beratungsverträge können aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere: Insolvenzeröffnung, wesentliche Vertragsverletzung nach erfolgloser Abmahnung, nachgewiesene Bestechung. Bei berechtiger Kündigung durch MPO behält MPO den Honoraranspruch für bereits erbrachte Leistungen.

TEIL B — MPO Platform (SaaS)

Die Bestimmungen dieses Teils gelten zusätzlich und vorrangig gegenüber Teil A für die Nutzung der MPO Platform als Software-as-a-Service (SaaS).

§ 12 Vertragsabschluss und Testphase

Der SaaS-Vertrag kommt durch Annahme dieser AGB und Aktivierung des Accounts (Click-Wrap) zustande. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich (§ 4 ECG). MPO bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail.

Testphase (14 Tage): Neukunden erhalten 14 Tage kostenlose Nutzung im vollen Funktionsumfang. Während der Testphase wird kein Betrag belastet. Nach Ablauf beginnt automatisch das gewählte Abonnement. MPO informiert 3 Tage vor Ende der Testphase per E-Mail. Eine Kündigung vor Ablauf führt zur kostenlosen Beendigung ohne jede Belastung. MPO behält sich vor, die Testphase auf einen Account pro Unternehmen zu beschränken.

§ 13 Abonnement, Preise und Tarifwechsel

Preismodell: Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl aktiver Projekte (nicht nach Nutzerlizenzen). Maßgeblich ist die Anzahl aktiver Projekte am 1. Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums.

TarifAktive ProjekteMonatlich (netto)Jährlich (−20%, netto)
Starter1–3EUR 990EUR 792 / Monat
Pro4–10EUR 2.490EUR 1.992 / Monat
Enterprise11+ab EUR 4.900 (individuell)auf Anfrage

Alle Preise verstehen sich zzgl. 20 % Umsatzsteuer.

Jährliche Preisanpassung (VPI-Wertsicherungsklausel): Die vereinbarten Tarife sind wertgesichert und werden einmal jährlich zum 1. Jänner eines jeden Jahres automatisch angepasst. Die Anpassung erfolgt auf Basis der prozentuellen Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI, Basisjahr 2020), Jahresdurchschnittswert des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres. Die angepassten Preise werden kaufmännisch auf volle EUR gerundet.

Die Preisanpassung gemäß dieser Wertsicherungsklausel ist Bestandteil des Vertrags und bedarf keiner gesonderten Ankündigung durch MPO und begründet kein Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung. Der Auftraggeber nimmt die automatische Wertsicherung mit Abschluss des Vertrags ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ihr zu.

Die jeweils gültigen Tarife werden auf der Website von MPO (mpo-consult.com/pricing) veröffentlicht. Der aktuelle VPI-Jahresdurchschnittswert ist öffentlich auf der Website von Statistik Austria (statistik.at) abrufbar.

Berechnungsbeispiel: VPI-Veränderung +3,2 % → Starter EUR 990 × 1,032 = EUR 1.022 (gerundet).

Tarifwechsel (vollautomatisch — beide Richtungen): MPO passt den Tarif automatisch an die tatsächliche Anzahl aktiver Projekte an — sowohl nach oben als auch nach unten. Maßgeblich ist die Projektanzahl am 1. Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums.

  • Upgrade: Überschreitet die Projektanzahl die Grenze des aktuellen Tarifs, wechselt der Tarif automatisch in den nächsthöheren Tarif ab dem Folgemonat.
  • Downgrade: Unterschreitet die Projektanzahl die Untergrenze des aktuellen Tarifs, wechselt der Tarif automatisch in den passenden niedrigeren Tarif ab dem Folgemonat — ohne manuelle Kündigung, ohne Antrag, ohne Eingriff des Auftraggebers.

Der Auftraggeber wird in beiden Fällen mindestens 5 Werktage vor dem Tarifwechsel per E-Mail informiert. Bereits bezahlte Beträge für den laufenden Monat werden nicht rückerstattet; der neue Tarif gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.

§ 14 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

Monatliches Abonnement: Mindestlaufzeit 1 Monat, automatische Verlängerung um jeweils 1 Monat. Kündigung jederzeit mit 30 Tagen Frist zum Monatsende per E-Mail an office@mpo-consult.com oder über das Dashboard.

Jährliches Abonnement: Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um 12 Monate. Kündigung mit 30 Tagen Frist vor Jahresablauf. Jahresbeträge werden bei vorzeitiger Kündigung nur anteilig zurückerstattet, wenn MPO die Kündigung schuldhaft verursacht hat.

Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. MPO ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bei: schwerem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (§ 18), 60 Tagen ununterbrochener Nichtzahlung, oder Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Auftraggebers.

Vertragsende: Nach Vertragsende wird der Zugang zur Plattform deaktiviert. Der Auftraggeber erhält 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren (CSV/JSON). Nach Ablauf dieser Frist werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht. Eine Löschbestätigung wird per E-Mail zugestellt. Buchhaltungsrelevante Daten (Rechnungen) werden gemäß § 212 UGB für 7 Jahre aufbewahrt.

§ 15 Zahlung, Zahlungsverzug und Service-Unterbrechung

Zahlungsmodalitäten: Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. Rechnungen werden automatisch per E-Mail zugestellt. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der hinterlegten Zahlungsdaten verantwortlich.

Mahnstufen bei Zahlungsverzug:

  • Tag 0: Abbuchung fehlgeschlagen — automatischer Wiederholungsversuch nach 3 und 5 Tagen
  • Tag 3: Mahnstufe 1 — freundliche Zahlungserinnerung per E-Mail (kostenfrei)
  • Tag 7: Mahnstufe 2 — erste Mahnung mit Zahlungsfrist 7 Tage (Mahngebühr EUR 15 zzgl. USt.)
  • Tag 14: Mahnstufe 3 — letzte Mahnung, Ankündigung der Service-Unterbrechung (Mahngebühr EUR 25 zzgl. USt.)
  • Tag 21: Service-Unterbrechung — Lesezugriff auf Daten bleibt erhalten, aktive Nutzung wird gesperrt
  • Tag 60: Außerordentliche Kündigung möglich; Datenlöschung nach weiteren 30 Tagen

Während einer Service-Unterbrechung bleiben alle Kundendaten vollständig erhalten. Der Lesezugriff (Export, Ansicht) bleibt aktiviert. Die Reaktivierung erfolgt automatisch unmittelbar nach Ausgleich aller offenen Beträge einschließlich Mahngebühren. Offene Forderungen bleiben trotz Kündigung bestehen.

§ 16 Verfügbarkeit, Service Level und Support

Verfügbarkeit: MPO strebt eine monatliche Plattformverfügbarkeit von 99,0 % an (Messung: 24/7, exklusive geplanter Wartungsfenster). Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail und Dashboard-Benachrichtigung angekündigt. Wartungsfenster finden bevorzugt außerhalb der mitteleuropäischen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 MEZ) statt.

Service-Credits: Bei nachgewiesener Nichterreichung der Verfügbarkeitsgarantie erhält der Auftraggeber auf schriftliche Anforderung (binnen 30 Tagen nach dem Vorfall) eine Gutschrift wie folgt:

  • Verfügbarkeit 98,0–99,0 %: 5 % des Monatsentgelts
  • Verfügbarkeit 95,0–97,9 %: 10 % des Monatsentgelts
  • Verfügbarkeit unter 95,0 %: 20 % des Monatsentgelts

Service-Credits sind ausgeschlossen bei: Ausfällen durch höhere Gewalt (§ 7), Ausfällen durch Handlungen des Auftraggebers, und geplanten Wartungsfenstern.

Support-Reaktionszeiten:

  • Starter: E-Mail-Support, Reaktionszeit innerhalb von 48 Stunden (Werktage)
  • Pro: Priority E-Mail-Support, Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden (Werktage)
  • Enterprise: Dedicated Customer Success Manager, Reaktionszeit kritische Incidents: 4 Stunden, sonstige: 8 Stunden (Werktage); individuelle SLA auf Anfrage

§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (DSGVO)

MPO verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Für die Auftragsverarbeitung gilt der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieser AGB ist und auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird.

Grundsätze der Datenverarbeitung: MPO verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Vertragserfüllung (Betrieb der Plattform). Keine Nutzung für eigene Marketingzwecke. Kein Verkauf an Dritte. Keine Weitergabe an Dritte ohne gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Zustimmung.

KI-Verarbeitung: Die KI-Funktionen der MPO Platform (Decision Engine, Frühwarnsystem, Empfehlungen) werden durch Anthropic PBC (Claude API) bereitgestellt. Die Verarbeitung durch Anthropic erfolgt auf Basis eines geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags. Kundendaten werden von Anthropic nicht für das Training von KI-Modellen verwendet. Der Auftraggeber stimmt dieser Verarbeitung durch Nutzung der KI-Funktionen zu.

Datenspeicherort: Die Primärspeicherung der Kundendaten erfolgt auf Servern in der Europäischen Union (Österreich). Backup-Systeme befinden sich ebenfalls in der EU. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt ausschließlich im Rahmen der KI-Verarbeitung durch Anthropic (USA) auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC).

Betroffenenrechte: MPO unterstützt den Auftraggeber bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Portabilität) nach DSGVO. Anfragen sind an datenschutz@mpo-consult.com zu richten. MPO beantwortet Anfragen innerhalb von 72 Stunden.

Datensicherheit: MPO implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Kundendaten, insbesondere: Verschlüsselung at-rest und in-transit (TLS 1.2+, AES-256), Zugangskontrolle und rollenbasiertes Berechtigungskonzept, regelmäßige Sicherheitsaudits, Intrusion Detection.

Datenlöschung: 30 Tage nach Vertragsende werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Löschbestätigung. Logs und Metadaten werden nach 90 Tagen gelöscht.

§ 18 Nutzungsbeschränkungen (Acceptable Use Policy)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die MPO Platform ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Folgendes ist ausdrücklich untersagt:

  • Dekompilierung, Reverse Engineering, Deassemblierung oder anderweitige Analyse des Quellcodes der Plattform
  • Automatisiertes Auslesen von Daten (Scraping), soweit nicht über offizielle APIs vorgesehen
  • Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Überlassung der Plattform an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung
  • Nutzung der Plattform für illegale Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter
  • Übermittlung von Schadsoftware, Viren oder anderen schädlichen Codes
  • Nutzungsversuche, die die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen (DoS/DDoS)
  • Umgehung von Sicherheitsmechanismen oder Zugangsbeschränkungen
  • Nutzung eines Trial-Accounts zur dauerhaften Vermeidung von Kosten (mehrfache Registrierungen)

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist MPO berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche von MPO bleiben unberührt.

§ 19 Vollständiger Haftungsausschluss für Plattform-Outputs (Zahlen, KPIs, Empfehlungen)

19.1 Kein Ersatz für professionelle Beratung
Sämtliche von der MPO Platform erzeugten Outputs — dazu zählen ohne Einschränkung: berechnete Kennzahlen (KPI, ROI, Marge, CPI, SPI, EAC, SV, CV, BCWP, ACWP), Risikoeinschätzungen (HEALTHY / AT_RISK / CRITICAL), KI-generierte Handlungsempfehlungen (Decision Engine), Prognosen, Simulationsergebnisse (Impact Simulation), Frühwarnungen und alle sonstigen Ausgaben der Plattform — stellen ausdrücklich keine rechtliche, steuerliche, finanzielle, betriebswirtschaftliche oder sonstige Fachberatung dar und ersetzen diese nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bedarf eigenständig qualifizierte Fachberater hinzuzuziehen.

19.2 Vollständiger Haftungsausschluss für Entscheidungsfolgen
MPO CONSULT e.U. übernimmt keinerlei Haftung — weder vertraglich noch deliktisch — für direkte, indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Projektverluste, Budgetüberschreitungen, Terminverzüge, Personalkosten, Vertragsstrafen, Reputationsschäden oder sonstige Nachteile jeder Art, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber oder Dritte auf Basis von Kennzahlen, Berechnungen, Prognosen, Risikoeinschätzungen oder KI-Empfehlungen der MPO Platform Entscheidungen getroffen, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen haben.

Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob:

  • die Plattform-Outputs korrekt oder fehlerhaft waren,
  • der Auftraggeber die Outputs vollständig, teilweise oder gar nicht umgesetzt hat,
  • die Entscheidung durch den Auftraggeber, seine Mitarbeiter, Organe oder beauftragte Dritte getroffen wurde,
  • MPO über die möglichen Konsequenzen informiert war oder hätte sein können.

19.3 Eigenverantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt die alleinige und vollständige unternehmerische Verantwortung für alle Projektentscheidungen, Ressourceneinsätze, Budgetfreigaben, Change-Control-Entscheidungen und alle sonstigen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit seinen Projekten stehen. Die MPO Platform ist ein Werkzeug zur Entscheidungsunterstützung. Sie ersetzt nicht das unternehmerische Urteil des Auftraggebers.

19.4 Datenqualität und Berechnungsgrundlage
Alle Berechnungen der MPO Platform basieren ausschließlich auf den vom Auftraggeber eingegebenen oder hochgeladenen Daten. MPO übernimmt keine Haftung für Fehler in den Berechnungen, die auf unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Eingabedaten zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eingegebenen Daten.

19.5 KI-spezifische Einschränkungen
KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige, veraltete oder in bestimmten Kontexten ungeeignete Ergebnisse produzieren. MPO übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung KI-generierter Inhalte für einen bestimmten Verwendungszweck. MPO haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch die Nutzung, Befolgung oder Nichtbefolgung von KI-generierten Empfehlungen entstehen.

19.6 Bestätigung durch Vertragsschluss
Mit Abschluss des Vertrags (digitale Annahme / Click-Wrap) bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er diesen vollständigen Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen hat, versteht, dass die MPO Platform ein Entscheidungsunterstützungswerkzeug und keine Beratungsleistung ist, und akzeptiert, dass MPO keinerlei Haftung für die Konsequenzen von Entscheidungen übernimmt, die auf Basis von Plattform-Outputs getroffen werden.

§ 20 Nutzungsrechte und Dateneigentum

Der Auftraggeber behält das volle Eigentum (ownership) an allen von ihm hochgeladenen, eingegebenen oder durch die Nutzung generierten Daten (im Folgenden „Kundendaten"). MPO erhält ein nicht-exklusives, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht an den Kundendaten ausschließlich zum Betrieb und zur Verbesserung der Plattform.

Anonymisierte, aggregierte Daten (ohne Rückführbarkeit auf einzelne Unternehmen oder Personen) können von MPO zur Verbesserung der Plattform, zur Entwicklung von Benchmarks und zur Verbesserung der KI-Modelle verwendet werden. Eine individuelle Zuordnung ist dabei technisch ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann jederzeit über das Dashboard oder per E-Mail alle Kundendaten in maschinenlesbarem Format (CSV/JSON/Excel) exportieren.

§ 21 Drittanbieter und Integrationen

Die MPO Platform nutzt Dienste von Drittanbietern (insbesondere: Stripe für Zahlungsabwicklung, Anthropic für KI-Funktionen, Cloud-Infrastruktur). MPO wählt Drittanbieter sorgfältig aus und schließt mit diesen Auftragsverarbeitungsverträge ab. MPO haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die durch Drittanbieter verursacht werden, wenn MPO die Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung eingehalten hat.

Integrationen des Auftraggebers mit Drittsystemen (ERP-Systeme, APIs) erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers. MPO übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität mit Drittsystemen, sofern diese nicht ausdrücklich dokumentiert ist.

§ 22 Enterprise-Zusatzvereinbarungen

Für Kunden im Enterprise-Tarif oder bei einem Jahresvolumen von EUR 50.000 und mehr können individuelle Master Service Agreements (MSA), Service Level Agreements (SLA) und Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach individueller Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese gehen diesen AGB im Rang vor.

Enterprise-Kunden erhalten auf Anfrage: dedizierte Infrastruktur (Tenant-Isolation), individuelle Sicherheitsaudits, SSO/SAML-Integration, individuelle Datenhaltungsvereinbarungen sowie einen dedizierten Customer Success Manager.

Individuelle Vertragsverhandlungen sind auf ausdrücklichen Wunsch möglich und setzen ein Mindestvolumen von EUR 50.000 p.a. voraus.

TEIL C — Schlussbestimmungen

§ 23 Abtretung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MPO an Dritte abzutreten oder zu übertragen. MPO ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung oder -fusion auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, wenn dies keine wesentliche Verschlechterung der Leistung für den Auftraggeber bedeutet.

§ 24 Verbot der Mitarbeiterwerbung

Während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter oder freie Mitarbeiter von MPO, die im Rahmen des Vertrags tätig waren, direkt oder indirekt abzuwerben oder einzustellen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MPO. Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 3 Monatsgehältern der betroffenen Person fällig.

§ 25 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 26 Rechtswahl, Gerichtsstand und Internationale Kunden

Für alle Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wien, Österreich. MPO ist berechtigt, Klagen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers einzubringen.

Internationale Kunden (außerhalb Österreichs): Diese AGB gelten gleichermaßen für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Österreichs. Die Rechnungsstellung erfolgt in EUR; Wechselkursrisiken trägt der Auftraggeber. Steuerliche Pflichten (z.B. Reverse-Charge-Verfahren bei EU-Unternehmern, Mehrwertsteuer außerhalb der EU) liegen in der Verantwortung des Auftraggebers gemäß den jeweils anwendbaren nationalen Steuergesetzen.

EU-Kunden: Für Auftraggeber mit Sitz in der EU gilt die DSGVO (GDPR) unmittelbar. Die Datenverarbeitung entspricht den Anforderungen der DSGVO. Auftraggeber mit Sitz in Deutschland, der Schweiz oder anderen EU/EWR-Ländern können als Alternative zur Klage das Schiedsverfahren der Wirtschaftskammer Wien (VIAC) vereinbaren.

Kunden außerhalb der EU: Für Auftraggeber außerhalb der EU/EWR gelten die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) für die Datenübermittlung. Bei Streitigkeiten können die Parteien ein internationales Schiedsverfahren nach den UNCITRAL-Regeln vereinbaren.

§ 27 AGB-Änderungen

MPO ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Wesentliche Änderungen werden per E-Mail und im Dashboard angekündigt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle des Widerspruchs ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung) zu kündigen, ohne dass Rücktrittskosten anfallen.

§ 28 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB sowie etwaige gesonderte Vertragsvereinbarungen (MSA, Enterprise Agreement, SOW) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum selben Gegenstand. Es existieren keine mündlichen Nebenabreden.

MPO CONSULT e.U.

Ing. Markus Pifeas MA MSc.
Oktaviangasse 6/8/3, A-1230 Wien, Österreich
FN 397962 p · Handelsgericht Wien
UID: ATU68384704
WKO Mitglied: Unternehmensberatung Wien

office@mpo-consult.com · +43 (0) 676 / 316 70 80
Datenschutz: datenschutz@mpo-consult.com

Stand: Juni 2026 · Version 2.0 · Ersetzt alle früheren Versionen dieser AGB
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